Mindestlohn-Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 25.05.16

By | 26. Mai 2016

Dass das Bundesarbeitsgericht nun entschieden hat, dass Urlaubs- und Weihnachtsgeld in einigen Fällen auf den Mindestlohn angerechnet werden kann, finde ich fatal. Das darf und soll eben gerade nicht möglich sein! Ich halte daher eine Korrektur des Mindestlohngesetz für dringend erforlderlich. Die Nachbesserung des Gesetzte muss dann deutlich klar stellen, dass Sonderzahlungen nicht auf den Mindeststundenlohn angerechnet werden dürfen. Der Mindsestlohn von 8,5o€ ist als Lohnuntergrenze gedacht, bei einer Vollzeitstelle kommt man mit diesem Verdienst gerade mal auf 1360€ brutto im Monat. Zusätzliche Arbeitgeberleistungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld muss es „oben drauf“ geben –  sie sind eben nicht dazu gedacht, eingerechnet zu werden, um überhaupt die gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50€ zu erreichen! Aufweichungen des Mindestlohns dürfen wir nicht zulassen1

 

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