Sachgrundlose Befristungen in den Berliner Jobcentern – Regelfall, statt Ausnahme!

By | 26. April 2017

Wie die Schriftliche Anfrage von Lars Düsterhöft und mir an die Senatsverwaltung ergab, sind im Schnitt 12% der Berliner Jobcenter-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter befristet angestellt. Die überwiegende Mehrheit davon ohne sachlichen Grund:

In den Berliner Jobcentern bestehen fast alle, genauer gesagt 93,8% der befristeten Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund (Stand: Dezember 2016) – grundlose Befristungen sind damit der Regelfall. Auffallend ist dabei, dass gerade viele von der Bundesagentur für Arbeit besetzte Stellen befristet sind, hier liegt der Anteil der Befristungen am Gesamtpersonal bei 11% – bei den kommunal Beschäftigten dagegen bei nur 0,6%.

Mehr als die Hälfte der befristeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (424 Vollzeitäquivalente, VZÄ) sieht Ende April 2017 dem Auslaufen ihrer Arbeitsverträge entgegen. Bei knapp 90% der Befristungen besteht die Möglichkeit auf Verlängerung, sicher ist dies aber nicht.

Geringe Zahl neuer Jobcenter-Mitarbeiter für Geflüchtete

Im Zuge der angestiegenen Zahl geflüchteter Menschen, die auf die Dienste der Jobcenter angewiesen sind, wurden 161 neue Vollzeitstellen geschaffen. Ein Viertel hiervon ist wiederum befristet. Der Anteil der Beschäftigten, die im Kontext „Asyl“ arbeiten, an der Gesamtzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentren ist sehr gering und beträgt nur 2,2%.

Befristete Jobcenter-Mitarbeiter in der Vermittlung von Arbeitslosen

Die Befristung von Arbeitsverträgen ist laut dem Teilzeit- und Befristungsgesetz erlaubt, wenn sie einem bestimmten (u.a. betrieblichen) Nutzen dient, also einen sachlichen Grund hat. Liegt dieser nicht vor darf die Befristung zwei Jahre nicht übersteigen und sie darf nicht öfter als drei Mal verlängert werden.

In den zwölf Berliner Jobcentern sind rund 12% des Gesamtpersonals, insgesamt 838 Vollzeitstellen (VZÄ), nur befristet beschäftigt. Davon ist ein Großteil in den Bereichen Vermittlung (40% der befristeten Arbeitnehmer) und Leistungsbearbeitung (39%) beschäftigt. Das heißt, dass gerade dort, wo das Jobcenter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu einsetzt, anderen Menschen neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu vermitteln bzw. Ansprüche auf Sozialhilfe zu bearbeiten, selbst viele nur befristete Arbeitsverträge haben.

Die Anfrage als Drucksache 18/10 681 und die Antwort der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales finden Sie hier.

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