Anfrage zu den Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter/innen in Vivantes‘ Tochterunternehmen

By | 1. Juli 2017

Gemeinsam mit Lars Düsterhöft habe ich über die Anfrage „Angestellte in den Tochterunternehmen der Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH“ nähere Informationen u.a. zur Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Entlohnung (in allen 13 Tochterunternehmen von Vivantes) und zu dem Anteil der befristeten Verträge angefordert.

Gerade bei den landeseigenen Unternehmen müssen wir in Hinblick auf gute Arbeitsbedingungen eine Vorbildfunktion einnehmen – selbstverständlich auch in den Tochterunternehmen!

Die Antwort der Senatsverwaltung macht deutlich, dass z.B. der Anteil der Mitarbeiter/innen, die nach TVöD bezahlt werden, bei den Tochterunternehmen der Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH sehr gering ist: Zum 30. April 2017 wurden nur noch gut 10,45 % der Beschäftigen nach TVöD bezahlt. 2015 lag dieser Anteil noch bei knapp 23%.

Die Übersicht der Einstiegsgehälter war teilweise erschreckend: Wenn man einer examinierten Pflegekraft ein Gehalt von 2000 Euro brutto zahlt kann von einer Wertschätzung der Arbeit der Pflegekräfte nicht die Rede sein.

Auch der Anteil der sachgrundlos befristeten Arbeitsverträgen ist meiner Meinung nach deutlich zu hoch. Bei der Vivantes Therapeutische Dienste GmbH haben beispielsweise knapp 30% der Mitarbeiter/innen einen sachgrundlos befristen Arbeitsvertrag! Auch bei vielen anderen Tochterunternehmen sind min. 20% der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur befristet eingestellt – und das ohne einen Sachgrund.

Die vollständige Antwort als Drucksache 18 / 11 498 vom 20. Juni 2017 finden Sie hier.

Das wird sich ändern! Auf meine Initiative hin wird am 6. Juli 2017 ein Antrag der Regierungskoalition zum Thema „Das Land Berlin als Vorreiter gegen sachgrundlose Befristungen“ eingebracht.

Wir bringen damit die Abschaffung von ohne Grund befristete Arbeitsverträge bei Neueinstellungen bei den landeseigenen (Tochter-) Unternehmen auf den Weg. Der Senat wird zudem dazu verpflichtet, dem Abgeordnetenhaus regelmäßig über Anzahl und Begründung der befristeten Arbeitsverträge zu berichten.

So schaffen wir für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Planungssicherheit – ganz im Sinn unseres Anspruchs an gute Arbeit und soziale Arbeitsbedingungen.

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