Übernahme von Auszubildenden im Öffentlichen Dienst

By | 15. Mai 2018

Ich wollte feststellen, warum und in welchen Berufen im Öffentlichen Dienst ein Problem bei der Besetzung von offenen Ausbildungsplätzen besteht. Dabei ist zugleich wichtig, wie viele der Azubis nach Abschluss ihrer Ausbildung direkt unbefristet übernommen wurden. Im Jahr 2016 wurden in Berlin insgesamt 74,9 % der Absolventen einer erfolgreichen Berufsausbildung im öffentlichen Dienst unbefristet übernommen. 2017 waren es 282 von 409 (69 %). Allerdings verzerrt die Senatsverwaltung ihre Übernahmestatistiken in Bezug auf den Ausbildungsgang „Kaufleute für Büromanagement“ erheblich, da sie zu den Übernahmen nicht nur die im öffentlichen Dienst ausgebildeten Absolventen hinzurechnet, sondern auch Neueinstellungen von Absolventen der Ausbildung in der freien Wirtschaft.

Kritisch sehe ich auch die Übernahme von Absolventen auf Grundlage des § 19 Tarifvertrag für Auszubildende der Länder (TVA-L BBiG): Hierbei erfolgt die Übernahme nur sachgrundlos befristet auf 12 Monate. Erst im Anschluss daran, bei entsprechender Bewährung, kann eine unbefristete Anstellung erfolgen. Meiner Meinung nach sollten die Fähigkeiten und persönlichen Eigenschaften eines Absolventen bereits während der Ausbildung deutlich werden – dazu wird diese erweiterte Probezeit eigentlich nicht benötigt!

Die Senatsverwaltung teilt mir außerdem mit, dass bei einer „Abschlussnote von besser als 3,49 und persönlicher Eignung sofort ein unbefristeter Vertrag angeboten werden soll.“ Hierbei ist nicht klar, wie sich diese Note zusammensetzt und warum bei Abschlussnoten unterhalb dieser Marke keine unbefristete Übernahme erfolgt. Mit Bestehen der Ausbildung kann davon ausgegangen werden, dass der Absolvent den erlernten Beruf ausüben kann – warum also diese Unterscheidung?

Sie finden die vollständige Anfrage als Drucksache 18 / 14 022 vom 2. Mai 2018 hier: http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-14022.pdf

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