Mangelhafte Durchsetzung des Nachtflugverbots am Flughafen Tegel

By | 3. November 2018

Mangelhafte Durchsetzung des Nachtflugverbots am Flughafen Tegel –
Flüge zwischen 23:00 und 05:59 Uhr sind eine besonders schwere Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner

Nach Beschwerden über aktuell besonders laute und deutlich zunehmende Flüge auch nach 23 Uhr, hat sich Bettina König über eine schriftliche Anfrage (Drucksache 18/16 629) bei der Se-natsverwaltung bzgl. der Genehmigungen für Nachtflüge (Starts und Landungen) am Flughafen Tegel informiert.

Das Ergebnis ist ernüchternd: 1.217 Starts und Landungen wurden bis Oktober diesen Jahres bereits gezählt.

Dazu Bettina König: „Die Antwort auf die schriftliche Anfrage bestätigt den Eindruck der Anwohnerinnen und Anwohner, dass es trotz Nachtflugverbots im großen Stil zu Flug-
bewegungen kommt. Das ist eine Zumutung für die Menschen hier in Reinickendorf-Ost, die durch die geographische Lage und mangelndem Schallschutz ohnehin besonders vom Lärm und Dreck der Flüge betroffen sind!

Die erhöhten Zuschläge für Starts und Landungen bereits ab 22:00 Uhr sind offensichtlich nicht ausreichend! Die Berliner Flughafengesellschaft mbH muss durchsetzen, dass Starts und Landungen in dieser Zeit die absolute Ausnahme sind. Wenn die aktuellen Maßnahmen nicht ausreichen, dann muss eine entsprechende Verschärfung der aktuellen Regelungen durchgesetzt werden – z.B. eine deutliche Anhebung der Zuschläge für Flugbewegungen innerhalb dieses Zeitraums.

Ich finde es besonders enttäuschend, dass die Deutsche Post „aus logistischen Gründen“ an Nachtflügen nach Tegel festhält und damit reguläre Nachtflüge fest einplant.“

Über eine weitere schriftliche Anfrage wird Bettina König zusätzliche Informationen zu den Ursachen und dem Umgang mit den allnächtlichen Flüge anfordern.

Hier finden Sie die Pressemitteilung im pdf-Format zum Download.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert