Fragwürdige Anrechnung der Gelder für „Hilfen zur Pflege“

By | 26. Juni 2017

Die Beantwortung meiner Schriftlichen Anfrage zum Thema „Hilfen zur Pflege“ zeigt, dass die Bezirke sehr unterschiedlich mit der Bearbeitung der Hilfe-zur-Pflege-Anträge umgehen und die Bearbeitungszeit stark variiert. Verwundert hat mich an dieser Stelle, dass drei Bezirke, nämlich Lichtenberg, Treptow-Köpenick und Charlottenburg-Wilmersdorf offenbar überhaupt keine Angaben zu meinen Fragen machen können.

Ich zweifel stark an, dass es sinnvoll ist, im Land Berlin die Wohngruppenzuschläge nach § 38a SGB XI auf die Hilfen zur Pflege anzurechnen. Gedacht ist der Wohngruppenzuschlag für Menschen, die gemeinsam in einer Wohngemeinschaft leben. Sie können nach dem Sozialgesetzbuch nämlich durch diesen Zuschlag einen gemeinsamen Mitarbeiter finanzieren, der bei Organisation und Administation helfen und das Gemeinschaftsleben in der WG fördern soll. Dies ist mit der Anrechnung auf die Hilfen zur Pflege dann aber nicht mehr möglich.

Genauso fragwürdig ist es, dass Menschen mit Pflegegrad 1 der Entlastungbetrag nach §45b SGB XI auf die Hilfen zur Pflege angerechnet wird. Der Entlastungsbetrag soll nach dem Sozialgesetzbuch für die Entlastung pflegender Angehöriger und die Förderung der Selbständigkeit genutzt werden.

Die ausführlichen Antworten der Senatsverwaltung finden Sie hier.

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