Die Senatsverwaltung hat meine und Thomas Isenbergs Schriftliche Anfrage zum Thema der elektronischen Gesundheitskarte für geflüchtete Menschen im Land Berlin beantwortet (Drucksache 18/10 272). Hieraus geht hervor, dass seit Januar 2016 alle Asylsuchenden innerhalb von acht Wochen nach Antragsstellung die elektronische Gesundheitskarte ausgehändigt bekommen. Mit dieser Karte haben sie bei einer akuten Erkrankung oder einem Notfall direkten Zugang zu gesundheitlicher Versorgung und müssen nicht erst beim LaGeSo oder Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten vorsprechen. Das Verfahren mit dem grünen Krankenbehandlungsschein wurde komplett eingestellt. An dem grundlegenden eingeschränkten Leistungsumfang durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbG) ändert sich hierdurch allerdings nichts.
Ich bin dennoch froh, dass diese Verbesserung der Gesundheitsversorgung geflüchteter Menschen auf den Weg gebracht wurde und schon über 25.000 Menschen (Stand: Sept. 2016) davon profitieren. Dadurch wird die Schwelle zu medizinischer Hilfe deutlich abgesenkt, die teils diskriminierende Praxis mit den grünen Behandlungsscheinen aufgehoben und der Verwaltungsaufwand verringert.
Hier finden Sie unsere Anfrage und die ausführliche Antwort der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales: Schriftliche Anfrage: Elektronische Gesundheitskarte für geflüchtete Menschen im Land Berlin.