Mir ging es bei dieser schriftlichen Anfrage vor allem um die Einschätzung der Qualität der Berufsschulen durch die Senatsverwaltung. Diese war zu immerhin 14% als „ausreichend“ bzw. „mangelhaft“ durch die Befragten bewertet worden. Mir war zugleich wichtig, wie die Berufsschülerinnen und -schüler auf ihre Rechte z.B. in Hinblick auf das Arbeitszeitgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetzt etc. informiert werden und wohin sie sich bei Problemen bei der Ausbildung wenden können.
Der Senats sieht (auch im Rahmen der Schulinspektionen) keinen Veränderungsbedarf, auch die vorgegebene Klassenstärke mit 27 Auszubildenden im 1. Lehrjahr und dann 25 in den folgenden Lehrjahren werde eingehalten. Informationen zu den Rechten von Auszubildenden würden u.a. über den Rahmenlehrplan und die Jugendvertretungen der Gewerkschaften erfolgen. Fach- und Vertrauenslehrkräfte, Klassenleitungen sowie Beratungs- und Mediationsstellen der zuständigen Stellen (wie der Kammern) stehen als zusätzliche Ansprechpartner zur Verfügung.
Es wurde bestätigt, dass die Anzahl betrieblicher Ausbildungsplätze in Berlin 2017 (wieder) nicht ausreichend war. Zugleich blieben über 1.000 Ausbildungsstellen unbesetzt, hier müssen also noch im Einzelnen die Gründe für die Nichtbesetzung geklärt werden. Zugleich sollen die vollschulischen Ausbildungsplätze weiter ausgebaut werden, um den zusätzlichen Bedarf in einer wachsenden Stadt abzudecken.
Aktuelle Ausbildungsmarktdaten zum Stichtag 31.12.2017 werden Ende Januar erwartet. Dann wird auch die Notwendigkeit der Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe geprüft, wie dies in den Richtlinien der Regierungspolitik festgelegt wurde.
Die vollständige Anfrage vom 14. Dezember 2017 finden Sie hier:
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-12991.pdf