Ausbildung in Teilzeit – Teil II

By | 16. Mai 2018

Ein Kern meiner Anfrage konnte aufgrund von mangelnden vorliegenden Zahlen nicht beantwortet werden: Der Anteil junger Mütter und Väter im Alter von 16 bis 24 Jahren in Berlin, die keinen Berufsabschluss haben und zugleich weder eine Schule besuchen noch eine duale Berufsausbildung absolvieren, konnte nicht festgestellt werden. Diese Zielgruppe halte ich zugleich für besonders wichtig: Ohne Berufsabschluss bei gleichzeitig höherer familiärer Belastung sind die beruflichen Perspektiven besonders schlecht.

Eine gute Nachricht ergab sich jedoch: Es ist noch für 2018 geplant, die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen für die Anwärter (Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst), in das Landesbeamtengesetz aufzunehmen. Ich bin jedoch im engen Austausch mit der Senatsverwaltung für Finanzen, weil ich als ausbildungspolitische Sprecherin hier noch weitere Optimierungsmöglichkeiten sehe.

Leider bleibt unbeantwortet, wie genau der Senat die Möglichkeiten, Berufsausbildungen in Teilzeit zu absolvieren, unterstützt. Über dessen genaue Maßnahmen hierzu schweigt sich die Senatsverwaltung trotz meiner konkreten Frage leider aus.

Sie finden die vollständige Anfrage als Drucksache 18 / 14 023 vom 2. Mai 2018 hier:

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-14023.pdf

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