Die Geschäftsführung der Charité Physiotherapie und Präventionszentrum GmbH (CPPZ) wollte eine Betriesversammlung am 20. September gerichtlich verbieten lassen. Ich bin eingeladen worden, dort über die Situation der sachgrundlosen Befristungen zu sprechen. Das Abgeordnetenhaus hat bereits im November 2017 den Berliner Senat aufgefordert, die sachgrundlose Befristung in landeseigenen Unternehmen zukünftig zu verbieten. Eine entsprechende Verordnung verabschiedete der Senat im Juli 2018. Daran sollte sich auch die CPPZ halten.
Den Artikel „Volle Tagesordnung: Eine Tochterfirma der Berliner Charité muss Betriebsversammlung erlauben“ in der nd zu diesem Thema finden Sie hier:
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1099706.volle-tagesordnung.html