Auszubildende mit einer Ausbildungsnote von 3,49 oder besser haben die Möglichkeit direkt im Anschluss an die Ausbildung unbefristet übernommen zu werden. Bei einer schlechteren Note erfolgt eine anschließende Übernahme in aller Regel nur befristet – und das bis zu 24 Monate lang. Die konkrete Berechnungsgrundlage ist also von großer Bedeutung und wurde in dieser Anfrage aufgeschlüsselt.
Sie finden Sie vollständige Anfrage als Drucksache 18 / 15 457 vom 24. Juli 2018 hier:
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-15587.pdf