In meiner Anfrage zur „Übernahme der Kosten der Mitgliedschaft in Berliner Mieterorganisationen für Anspruchsberechtigte“ ging es um die Möglichkeit, dass für Menschen in Bezug von ALG II, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die Kosten der Mitgliedbeiträge bei einem Berliner Mieterverein übernommen werden können. Durch diese Maßnahme können Forderungen von Vermietern überprüft und ggf. direkt angefochten werden. Ich wollte insbesondere wissen, wie seitens des Senats und der Bezirke diese Möglichkeit bekannt gemacht wird, wie genau der Ablauf geregelt ist und wie gut das Angebot angenommen wird.
Die erste statistische Auswertung zur Inanspruchnahme des Angebots erfolgt leider erst Ende April 2020, ich werde insofern ab Mai noch einmal nachfragen.
Die vollständige Antwort finden Sie als Drucksache 18/2245 hier im pdf-Format zum Download.