Ende 2018 lautete das Ziel der BVG noch, „Busse und Bahnen, Haltestellen und Bahnhöfe bis 2020 weitgehend barrierefrei zu gestalten“ und auch der rot-rot-grüne Senat steht für den Ausbau von Barrierefreiheit und der Ermöglichung von Mobilität. Nach aktuellem Stand wird nun der letzte Fahrstuhl auf einem U-Bahnhof erst Ende 2024 gebaut sein. Ein guter Anlass, beim Senat noch einmal genauer nachzufragen, welche vertraglichen Regelungen zum Thema Barrierefreiheit mit der BVG getroffen wurden.
Ein wichtiges Ziel: Eine vollständige Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) soll bis zum 1. Januar 2022 erreicht werden. Von 175 U-Bahnhöfen der BVG sind 35 bislang nicht barrierefrei. Im 4. Quartal startet das Pilotprojekt „Alternative Barrierefreie Beförderung“, mit dem zukünftig flexibler auf z.B. kurzfristig ausfallende Fahrstühle reagiert werden soll. Ich bin gespannt.
Dass mit den U-Bahnhöfen Residenzstraße und Franz-Neumann-Platz gleich zwei Bahnhöfe direkt hintereinander nicht barrierefrei sind, ist wirklich ärgerlich. Zugleich wurde mir seitens der BVG mehrfach versichert, dass die Verzögerung mit der Komplexität des Einbaus zusammenhängen: Beim damaligen Bau der Bahnhöfe waren Fahrstühle schlicht und einfach nicht vorgesehen, der Einbau sei daher besonders kompliziert. Beide Bahnhöfe sollen aber so schnell wie möglich eigene Fahrstühle erhalten.
Durch das „Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen“ auf Bundesebene bedürfen Einzelmaßnahmen immerhin keiner vorherigen Planfeststellung oder Plangenehmigung mehr, wenn es sich u. a. um den barrierefreien Umbau von Bahnsteigen handelt. „Mit diesem Gesetz kann unter bestimmten Randbedingungen auf langwierige Plangenehmigungsprozesse verzichtet werden“. Ein kleiner Satz, der aber den barrierefreien Ausbau deutlich beschleunigen kann!
Die vollständige Antwort als Drucksache 18/ 27 950 vom 29. Juni 2021 finden Sie hier.