In meiner Anfrage zum Thema „Schulgeldfreiheit für Therapieberufe – Was ist der aktuelle Stand?“ bat ich den Senat um Informationen, wie die Befreiung des Schuldgeld ab dem nächsten Jahr konkret gestaltet wird.
Leider war die Antwort recht vage: „Erst wenn das Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 durch das Abgeordnetenhaus beschlossen wird, können verbindliche Aussagen zum genauen Zeit- und Umsetzungsplan getroffen werden.“
Ich bleibe natürlich bei diesem Thema dran.
Die vollständige Antwort als Drucksache 18/ 28 679 vom 21. Oktober 2021 finden Sie hier.
Nicht nur Schulgeldfreiheit für Therapieberufe, zusätzlich sollte es eigentlich noch ein Entgeld geben. Ich sehe auch nicht ein, dass zum Beispiel Erzieher während ihrer Ausbildung, die 3 Jahre währt und nicht gerade einfach ist, nicht auch so etwas wie ein Lehrgeld bekommen.
Hallo Frau Hif,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Im Grunde haben Sie recht und ein solches Entgelt ist wünschenswert. Dennoch schaffen wir mit der Schulgeldfreiheit für Therapieberufe einen ersten wichtigen Schritt und auch Frau König hofft, dass wir in den nächsten Jahren ein Azubi-Gehalt erreichen können. Letztlich muss hier aber natürlich wie immer erst einmal die Finanzierung geklärt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Team Bettina König