Im vergangenen Jahr haben wir erfolgreich für die Zusage der Schulgeldbefreiung für die Ausbildung in Gesundheitsfachbereichen gekämpft. Geplant war die Umsetzung rückwirkend zum 1. Januar 2022, sobald die dafür notwendigen Mittel aus dem Doppelhaushalt 2022/2023 zur Verfügung stehen. Doch zu der geplanten Umsetzung bekam ich kaum Informationen, weshalb ich wiederholt beim Senat nachgefragt habe.
Inzwischen liegt mir die Antwort auf meine jüngste Schriftliche Anfrage vor – und die ist auch für mich sehr überraschend: Die zuständige Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung rückt von ihrer ursprünglichen Zusage der rückwirkenden Schulgeldbefreiung ab und spekuliert darüber hinaus darauf, dass der Bund im kommenden Jahr bei der Finanzierung mit einspringt.
Deshalb müssen wir nun in den aktuellen Haushaltsverhandlungen versuchen, Anpassungen vorzunehmen. Denn für mich steht fest: Ich werde mich weiter für die Schulgeldfreiheit für Therapieberufe einsetzen.