
Die AfD hat einen Antrag eingebracht der 1:1 den Forderungen der Bundeszahnärztekammer, der Lobby, entspricht. Das ist natürlich grundsätzlich erlaubt, aber wenn der einbringende Abgeordnete als Zahnarzt selbst am meisten von dem Antrag profitieren würde, ist das zumindest bemerkenswert. Aber auch sonst ist der Antrag schwach, denn er geht an vielen Problemen vorbei. In meiner Rede mache ich daher auch sehr deutlich, worauf die AfD mal wieder keine Antwort hat.
Hier meine Rede im Video:
Und hier meine Rede im Wortlaut:
Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
die AFD bringt hier einen Antrag zum Bürokratieabbau in der zahnärztlichen Versorgung ein. Es geht dabei um die Reduzierung von Hygienevorgaben und Dokumentationspflichten für Zahnärzte. Ziel ist die Entlastung der Praxen und die Förderung von Niederlassungen. Eingereicht wird der Antrag von Herrn Ubelohde, der bekanntermaßen selbst Zahnarzt ist. Es ist also ein Antrag in eigener Sache. Und da gebe ich meiner Kollegin Catharina Pieroth recht: Das ist schon bemerkenswert.
Noch bemerkenswerter ist aber etwas anderes: dieser Antrag greift im Prinzip eins zu eins die Forderung der Bundeszahnärztekammer auf. Die enthaltenen Forderungen und Vorschläge wurden uns nämlich unlängst von der Bundeszahnärztekammer bei einer Anhördung hier im Gesundheitsausschuss vorgestellt. Damit wir uns nicht falsch verstehen: ich finde es gut, dass die Bundeszahnärztekammer die Interessen der Zahnärzte vertritt. Interessensvertretung ist ein wichtiger Teil einer lebendigen Demokratie. Interessenvertreter können ein Thema einseitig betrachten.
Aber als Politiker kann man das nicht.
Demokratie und Parlamentarismus besteht nämlich nicht darin, allen berechtigten Interessen nach dem Mund zu reden, sondern einen Ausgleich von Interessen herzustellen. Das Wesen der pluralen Gesellschaft ist, dass es sehr unterschiedliche und sich auch widersprechende berechtigte Interessen geben kann. Diese im Wege des Kompromiss zum Ausgleich zu bringen, ist Aufgabe und Kunst der Politik. Dem wird der Antrag so gar nicht gerecht.
Denn wenn man das Thema und die hier aufgestellten Wünsche und Forderungen politisch betrachtet, dann stellt man fest, dass es zwei Seiten gibt: den Wunsch der Zahnärzte nach Entbürokratisierung auf der einen, und die Sicherstellung von Hygiene auf höchstem Niveau zur Patientensicherheit auf der anderen. Sinnvolle Regelungen zum Schutz von PatientInnen vor Infektionen, zur Qualitätssicherung, zur Nachvollziehbarkeit können wir nicht einfach mal vereinfachen – denn die haben ja einen Sinn – , nur um den Aufwand in den Praxen zu reduzieren. Bei allem Verständnis für den Wunsch nach Entbürokratisierung: im Mittelpunkt muss natürlich die Patientensicherheit und die Einhaltung der dafür erforderlichen Maßnahmen stehen.
Dazu hat uns der Vertreter des Lageso im Ausschuss übrigens auch einiges berichtet, zum Beispiel dass es bei Überprüfungen in 28% der Praxen Mängel bei der Aufbereitung der Medizinprodukte gab. Was technisch klingt, ist in der Wirklichkeit nichts anderes, als eine potenzielle Gefährdung von PatientInnen. Dazu finde ich in diesem Antrag aber kein Wort.
Und noch etwas ist mir viel zu eindimensional: Die AfD begründet die Notwendigkeit des Bürokratieabbaus mit dem Fachkräftemangel und der in Berlin bereits bestehenden Unterversorgung mit Zahnärzten. Das ist nun wirklich bemerkenswert schlicht. Wenn wir über den Fachkräftemangel reden, müssen wir uns mit ganz anderen Fragen beschäftigen, denn das Problem der fehlenden Zahnärzte liegt ja nicht in erster Linie an den vielen einzuhaltenden Hygiene-Regeln und einer – wie es die AfD nennt – Überregulierung. Die Gründe sind andere:
Es liegt an fehlenden Studienplätzen. Es liegt daran, dass es schwierig ist, bezahlbare Praxisräume zu finden, weil es keine Regulierung von Gewerbemieten gibt. Es liegt am fehlenden Praxispersonal, wie MFAs u den Zahnmedizinischen Fachangestellten. Aufgrund der demographischen Entwicklung und der schlechten Bezahlung sind diese Berufe wenig nachgefragt.
Auf all diese Fragen hat die AfD aber keine Antworten.
Und noch ein wichtiges Thema hat die AFD nicht auf dem Schirm: Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Diese zu erleichtern und die Verfahren zu verschlanken, wäre gerade im Gesundheitswesen außerordentlich hilfreich. Hier gäbe es ein enormes Potenzial, Bürokratie abzubauen. Es ist für zugewanderten Fachkräften sehr schwer, sich hier niederzulassen. Anerkennungsprozesse sind sehr langwierig. Damit verzichten wir auf ein Potential für die medizinische Versorgung.
Klar ist: dieser Antrag kann so nicht beschlossen werden. Denn wir sind hier nicht die Vollversammlung einer Zahnärztevertretung sondern das Berliner Abgeordnetenhaus, das Politik für alle Berlinerinnen und Berliner macht und die Gesamtinteresse der Gesellschaft im Blick hat.
Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau König,
manchmal lohnt es sich, ein Thema eine Runde weiter zu hinterfragen:
Das LAGESO ist eine Behörde, deren Aufgabe es ist, Gesetze und Vorschriften buchstabengetreu umzusetzen. Ihre Aufgabe ist es nicht, deren Sinnhaftigkeit zu hinterfragen. Diese Loyalität zum Verordnungswesen fordern wir auch von den Mitarbeitern, sie ist konstitutiv.
Ich bin im Umgang mit Aufsichtsbehörden öfter auf Partner gestoßen, mit denen ich eine gute Zusammenarbeit pflege, die meinen Einwänden zur Verordnungslage oder ihrer Umsetzung inhaltlich folgen konnten, sich aber aufgrund ihrer im Grunde lobenswerten Dienstauffassung nicht in der Lage sehen, eine Änderung anzustoßen.
Eine einzige Abteilungsleiterin einer Aufsichtsbehörde, mit der ich beruflich zu tun habe, hat aus der Erkenntnis, dass es sich bei einer Novelle objektiv um Unsinn handelt, den Vollzug ausgesetzt und über eine Bundesratsinitiative eine erneute Gesetzesänderung herbeigeführt. Das ist die absolute Ausnahme, wenngleich hoch anerkennenswert.
Sie können beim LAGESO nachfragen, in den 28% Zahnarztpraxen mit Mängeln in der Aufbereitung werden weit überwiegend Dokumentationsmängel und andere formale Mängel aufgefallen sein. Hätte ein Infektionsrisiko für Patienten bestanden wären die Praxen geschlossen worden, nach Infektionssschutzgesetz hätten das LAGESO das tun müssen und sicherlich auch getan, davon hätte man bundesweit gehört.
Um welche Vorschrften geht es? Wo kommen Sie her?
Sie alle erinnern sich sicherlich an den Skandal um die Brustimplantate in Frankreich. Kriminalität pur.
Damals hat die EU politisch reagiert und die MDR (medical device regulation) erlassen und seitdem gelten in Zahnarztpraxen Vorschriften fast wie in einem Herz OP.
Das kann man machen als Verordnungsgeber aber volkswirtschaftlich wird hier ein Vermögen verbrannt, im Wesentlichen ohne Nutzen für den Patienten einer Zahnarztpraxis. Und vor schwarzen Schafen schützt es auch nicht. Diese menschlichen und wirtschaftlichen Ressourcen fehlen ganz objektiv in der Versorgung. Hier liegen Effizienzreserven, die man tatsächlich heben könnte zum Nutzen der Bevölkerung, ohne, dass hierfür Geld in die Hand genommen werden müsste.
Ich sehe das Thema nicht ideologisch, und ob der Einbringer des Antrages das Thema durchdringt kann ich nicht beurteilen.
Ich wünsche mir stets die natürlich ergebnisoffene Diskussion entlang der Sache, dazu gehört, dass man zahnärztliche Expertise nicht in die Lobby-Schublade steckt, genau so wie man die Argumente von Hygienikern und Infektiologen hören muss.
Am Ende steht aber die politische Verantwortung für eine Entscheidung, und die kann auch einmal bedeuten, dass man sich mutig auf den Verzicht von einem winzigen, manchmal auch nur gefühlten Sicherheitsgewinn einlässt, um die dafür erforderlichen Ressourcen an anderer Stelle für die Bevölkerung gewinnbringender einzusetzen.
Ich danke herzlich für Ihre Aufmerksamkeit!