Übernahme der Kosten der Mitgliedschaft in Berliner Mieterorganisationen für Anspruchsberechtigte
In meiner Anfrage zur „Übernahme der Kosten der Mitgliedschaft in Berliner Mieterorganisationen für Anspruchsberechtigte“ ging es um die Möglichkeit, dass für Menschen in Bezug von ALG II, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die Kosten der Mitgliedbeiträge bei einem Berliner Mieterverein übernommen werden können. Durch diese Maßnahme können Forderungen von Vermietern überprüft und ggf. direkt angefochten werden. Ich… weiterlesen »