Mündliche Anfrage zum Sozialticket am 26.01.2017

By | 1. Februar 2017

Bei der Plenarsitzung am 26.1.2017 konnte ich meine erste mündliche Anfrage einbringen:

„Wie konnte die Finanzierung des Sozialtickets im Nachtragshaushalt sichergesestellt werden?“

 

Dies war die Antwort von Senator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen
(Senatsverwaltung für Finanzen):

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Erst einmal ist es richtig, dass es im Nachtragshaushalt dazu eine Position gibt. Dazu hat der Senat am letzten Dienstag  einvernehmlich beraten. Die Finanzierung wird folgendermaßen dargestellt: In dem an den Senat verschickten Vorentwurf war für ein halbes Jahr eine Summe von  2 Millionen Euro vorgesehen. Das reflektierte den aktuell im Jahr 2017 in den Hartz -Summen vorgesehenen Anteil für Verkehr/Mobilität von 34 Euro im Monat, wie  es auch in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen ist.  Dieser selbe Betrag lag für Verkehr/Mobilität in den  Hartz-IV-Sätzen im vergangenen Jahr bei 25 Euro, hatte  sich also deutlich erhöht. Und es war dann vor der Senatssitzung der Wunsch von anderen Verwaltungen aufgetreten, dass man nach Wegen schauen soll, um deutlich  zu machen, dass auch anderen Mobilitätsbedürfnissen  von Hartz-IV-Empfängern besser Rechnung getragen werden kann als in der Vergangenheit. Es ging um eine – wenn man so will  – zweistufige Leistungsverbesserung. Zum einen soll der Preis für die Karte der BVG und auch  der S-Bahn nicht höher sein als der Anteil, der für den Verkehr insgesamt vorgesehen ist. Das war jetzt der erste  Teil.  

Der zweite Teil ist eben, es sollen darüber hinaus noch  weitere Mobilitätsbedürfnisse abgebildet werden. Der  Senatsbeschluss sieht deswegen jetzt weitere 5,5  Millionen Euro vor. Für diese 5,5 Millionen Euro in der zweiten  Hälfte des Jahres 2017 kann ein Preis von 27,50  Euro für  das Sozialticket erreicht werden, und die Deckung erfolgt  über die insgesamt günstige Mehreinnahmenentwicklung.  Die Mehreinnahmenentwicklung und die Minderausgabenentwicklung werden von drei Faktoren getragen,  wenn Sie so wollen: Das Eine sind die Steuermehrausnahmen, das Zweite sind die Zinsminderausgaben, und  das Dritte sind sonstige Mehreinnahmen, wo es mehrere kleine Positionen gibt.

 

Das vollständige Wortprotokoll der Plenarsitzung am 26. Januar 2017 finden Sie hier.

 

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