Zügige und reibungslose Umsetzung der Schulsanierungen sicherstellen!

By | 13. Juli 2017

In meiner Anfrage zum Thema „Wie setzt der Senat die Schulsanierungen zügig und reibungslos um?“ ging es u.a. um die Zuständigkeiten der Senatsverwaltung und der Bezirke. Der Senat ist dabei für die Maßnahmen zuständig, die nicht durch einen Bezirk oder durch mehrere Bezirke in gemeinsamer Aufgabenwahrnehmung realisiert werden können. Dazu gehören auch Schulsanierungen, für die jeweils über 10 Millionen Euro eingeplant sind.

Die Bezirke reichen den eigenen Sanierungsbedarf bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein, die basierend auf diesen Vorschlägen Zeit-Maßnahmenpläne erstellt. Die Umsetzungsplanungen werden jeweils zum Anfang des Jahres aktualisiert und so der der Abbau des Sanierungsbedarfs dokumentiert.

Thema war auch die Gründung von bezirkliche „Schulsanierungs-GmbHs“ die die Bezirke als Dienstleister unterstützen sollen. Um die Stadtentwicklungsverwaltung bei Neubau- und großen Sanierungsmaßnahmen von mehr als 10 Mio. Euro zu entlasten, wird eine Gesellschaft als mittelbare landeseigene Planungs- und Projektsteuerungsgesellschaft gegründet.

Der Senat bekräftigt in der Anfrage, den Sanierungsbedarf innerhalb eines Zehnjahres-Zeitraums abzubauen – vorausgesetzt, dass die notwendigen finanziellen Mittel in den jeweiligen Haushalten bereit gestellt werden.

Ich werde die Umsetzung gerade auch für Reinickendorf-Ost genau verfolgen und bin insofern auf das nächste Update hinsichtlich der Planungen und konkreten Baumaßnahmen gespannt.

 

Die Antwort als Drucksache 18 / 11 651 vom 5. Juli 2017 finden Sie hier.

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