Ausbildung bei Polizei, Feuerwehr und Justizverwaltung

By | 25. Mai 2018

Über die schriftliche Anfrage erbat ich nähere Informationen u.a. zum Gehalt der Anwärterinnen und Anwärter bei Polizei und Feuerwehr, die (immerhin) zuletzt am 1. August 2017 erhöht wurden.

Die ausgeschriebenen Ausbildungsgänge konnten weitgehend besetzt werden, die Ausbildungsposition bei der Berliner Feuerwehr hat sich durch diverse Maßnahmen innerhalb der letzten Jahre (wie z.B. mit dem neuen Vorbereitungsdienst mit integrierter Notfallsanitäterausbildung) deutlich verbessert.

Die Abbrecherquote lag bei Polizei bei 10-12% (je nach Laufbahn), Bei der Berliner Feuerwehr ist die Anzahl der Abbrüche deutlich geringer. Im Bereich der Justizverwaltung ist die Abbrecherquote bei der Ausbildung der Justizfachangestellten deutlich höher als im Bereich der Anwärterinnen und Anwärter.

Die Ausbildung der Justizfachangestellten leitet zugleich unter einer erschreckend schlechten Ausstattung des Arbeitsplatzes: 2016 verfügten rund 200 Auszubildende für den praktischen Teil der dualen Ausbildung, der in den Gerichten und Strafverfolgungsbehörden stattfindet, über keinen eigenen Computer-Arbeitsplatz. Aus der Not werden daher die Computer der Ausbilderinnen und Ausbilder oder Computer in Gruppenräumen genutzt. Unter diesen Zuständen ist es sehr fraglich, wie gut die Qualität einer Ausbildung sein kann. Ich werde mich weiter mit diesem Thema beschäftigen, da ich der Meinung bin, dass der öffentliche Dienst eine Vorbildfunktion in der Qualität der Ausbildung haben muss.

Sie finden die vollständige Anfrage als Drucksache 18 / 14 025 vom 4. Mai 2018 hier:

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-14025.pdf

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