Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Berliner Beamtinnen und Beamte

By | 21. Dezember 2018

Anlässlich der 2. Lesung zum Gesetz zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Berliner Beamtinnen und Beamte“ am 13. Dezember 2018 hatte ich eine Rede vorbereitet, die ich an dieser Stelle mit Ihnen teilen möchte:

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

– nachts aufstehen, um die Mutter zur Toilette zu begleiten
– Morgens vor der Arbeit noch schnell das Frühstück und die Wäsche für den Vater machen
– Nach der Arbeit fix nach Haus eilen, um bei den alten Eltern nach dem rechten zu sehen, sicherzugehen, dass sie zu Abend gegessen haben und die Medikamente genommen wurden, die Post mit durchgehen, ein bisschen Zeit dort verbringen. Vielleicht beim Zubettgehen unterstützen.

Jeden Tag. Das ist anstrengend. Es ist wichtig, es ist wertvoll, aber es ist anstrengend. Vor allem, wenn man in Vollzeit arbeitet. Es ist im Prinzip vom Zeitaufwand eine zusätzliche halbe Stelle. Menschen, die ihre Angehörigen pflegen, leisten eine Menge. Pflege ist körperlich und psychisch belastend und Pflege ist ein enormer Zeitaufwand. Viel Freizeit, Zeit für Erholung bleibt da oftmals nicht.

Es ist schön, dass eine große Anzahl von Angehörigen bereit ist, die Pflege von Familienangehörigen zu übernehmen. Weil es für die Betroffenen oft die beste Alternative ist. Sie können zuhause bleiben und werden durch Familie betreut, durch Menschen also, die sie kennen, denen sie vertrauen und die wissen, wie sie leben möchten. Und weil wir aufgrund des riesigen Fachkräftemangels auch auf diese Unterstützung, diese Willen zur Übernahme von Verantwortung für die eigenen Angehörigen, angewiesen sind. Wenn der große Pflegedienst „pflegende Angehörige“ in Deutschland wegbrechen würde, hätten wir ein riesiges Versorgungsproblem.

Deshalb müssen wir die Menschen, die ihre Angehörigen zuhause pflegen, bestmöglich unterstützen. Pflege und Beruf müssen miteinander vereinbar sein, ohne dass dies zu dauerhafter Überlastung führt. Um Zeit und Flexibilität zu ermöglichen, gibt es bereits seit einigen Jahren das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz. Und ich bin froh, dass wir diese durch das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf endlich auch den Berliner Beamten und Beamtinnen ermöglichen. Das war bisher nur für Tarifbeschäftigte möglich und mit dem Beschluss des Gesetzes heute, können endlich auch die Berliner Beamtinnen und Beamten diese Möglichkeiten nutzen.

Wir als Koalition haben das Gesetz dabei noch um einen wichtigen Faktor ergänzt und damit noch einen Tick besser gemacht: wir haben dafür gesorgt, dass auch die Anwärter, also die Beamten und Beamtinnen, die sich noch in der Ausbildung befinden, im Gesetz angemessen berücksichtigt werden. Denn auch junge Menschen können durchaus in die Situation geraten, zu pflegen. Und das neben einer Ausbildung zu leisten, ist sicherlich keine kleine Leistung. Damit es dadurch nicht zu Ausbildungsabbrüchen kommt, haben wir dafür gesorgt, dass auch in der Ausbildung die Arbeitszeit bei der Pflege eines Angehörigen oder auch bei der Betreuung eines minderjährigen Kindes bis auf 50% reduziert werden kann. Selbst wenn sich die Ausbildungszeit dadurch verlängert. Das kann für Betroffene einfacher sein, als die Pflege neben der Vollzeit-Ausbildung erbringen zu müssen und wir wollen, dass sie zumindest die Wahlmöglichkeit haben, entsprechend zu reduzieren. Und wir wollen, dass auch Anwärter die Möglichkeit haben, einen Angehörigen mit einer tödlich verlaufenden Krankheit mit fortgeschrittenen Stadium zu begleiten, also die Finalpflege zu übernehmen oder dabei zu unterstützen und dafür sollen sie auch eine komplette Freistellung in Anspruch nehmen können. Ebenso wie die Beamten. Dies wird sicherlich und hoffentlich bei Auszubildende nicht die Regel sein, trotzdem ist es wichtig, die grundsätzliche Möglichkeit zu schaffen.

Die im Gesetz enthaltene Vorschussgewährung ist gut, denn sie sichert erst einmal den Lebensunterhalt, das Geld muss aber später zurückgezahlt werden. Dies kann nur ein erster Schritt sein. Perspektivisch müssen wir Menschen, die Angehörige pflegen, genauso eine finanzielle Unterstützung bieten, wie Eltern, die sich im ersten Lebensjahr um ihr Kind kümmern. Wir brauchen auch für die Pflege eine Lohnersatzleistung und dafür werden wir uns einsetzen.

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