In einigen Teilen Berlins ist die kassenärztliche Versorgung nicht ausreichend. Die Sozialgesetzgebung sieht dafür die Möglichkeit vor, Teilgebiete zu bestimmen, in denen bei Unterversorgung die üblichen Zulassungsbeschränkungen für Vertragsärzte aufgehoben werden können. Gemeinsam mit meinem Kollegen Jan Lehmann MdA wollte ich wissen, ob, und wenn ja inwiefern und wann, der Senat plant, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Das Ergebnis: Licht und Schatten. So will die Senatsverwaltung für Gesundheit zwar den Versorgungsgrad in den 60 Prognoseräumen der sozialen Stadtentwicklung beobachten und ggf. lokal von der Ausnahme von den Zulassungsbeschränkungen Gebrauch machen. Allerdings wird eine solche Ausnahme lediglich für Hausärzte, Frauenärzte, Kinder- und Jugendmediziner sowie Psychotherapeuten in Erwägung gezogen. Darüber hinaus soll sich eine zu diesem Thema eingerichtete Arbeitsgruppe „in näherer Zukunft“ treffen. Ich werde diesen Prozess selbstverständlich weiter intensiv begleiten.