Zum geplanten Krebsregister Brandenburg-Berlin

By | 27. Oktober 2022

Meine Rede vom 6. Oktober 2022:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Gesundheit der Berliner Bevölkerung ist uns eine wichtige Herzensangelegenheit. Eine optimale Gesundheitsversorgung
ist für uns prioritär, und dazu gehört selbstverständlich auch der Kampf gegen Krebs.

Mein Kollege Herr Zander hat es gerade schon gesagt: Krebs ist die zweithäufigste Todesursache, und zwar nicht nur in Deutschland, sondern auch in Berlin. Nur die Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen noch häufiger zum Tod. 2020 starben in Berlin 10 000 Menschen an Krebs. Mehr als jeder vierte Todesfall geht also auf eine Krebserkrankung zurück. Trotz aller Forschung ist Krebs nach wie vor eine sehr tödliche Erkrankung, und die Diagnose ist für die Betroffenen ein tiefer Schock. Daran haben auch die deutlich verbesserten Behandlungsbedingungen und die zum Teil beeindruckenden Forschungsergebnisse der letzten Jahre noch nichts ändern können. Dabei ist natürlich zu beachten: Krebs ist nicht gleich Krebs. So starben wesentlich mehr Patientinnen und Patienten an Krebserkrankungen an den Verdauungsorganen als beispielsweise an Brust- oder Hautkrebs zusammen. Auch wenn die schiere Zahl der Krebstoten bedrückend ist, so gibt es aber immerhin eine gute Nachricht: Die Wahrscheinlichkeit, eine Krebserkrankung zu überstehen, wächst beständig. Die onkologische Forschung arbeitet daran, die bestehenden Methoden in den Bereichen Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge zu verbessern, und teilweise werden auch komplett neue Ansätze entwickelt. Genau für diese Forschung sind Daten und Informationen über Krebserkrankungen von zentraler Bedeutung. Es sind die Krebsregister der Länder, die genau diese Daten zur Verfügung stellen. Entsprechend groß ist ihre Bedeutung für den Kampf gegen den Krebs.

Schon früh haben einige Bundesländer erkannt, dass sie mit epidemiologischen Krebsregistern die bevölkerungsbezogenen Daten nutzen können, um zum Beispiel regionale Krebshäufungen und Trends zu erkennen. Die geben wichtige Hinweise auf besonders belastete Bevölkerungsgruppen und bilden eine Datengrundlage für die Krebsursachenforschung. Berlin und die anderen ostdeutschen Bundesländer waren hier Vorreiter. Sie beschlossen bereits 1992, das epidemiologische Krebsregister der DDR fortzuführen und festigten es zuletzt 1999 im Rahmen eines Staatsvertrags.

Auch der Bund ist aktiv geworden. 2013 verabschiedete er das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz – krasser Name, aber es heißt so –, wissend, dass bei der Krebsbekämpfung neben den bevölkerungsbezogenen eben auch die patientenbezogenen Daten sehr wichtig sind. In einem nächsten Schritt hat der Bund im August 2021 die Länder dazu angehalten, die Daten der bestehenden epidemiologischen und klinischen Krebsregister zusammenzuführen. Wie es die Art des Bundes ist, hat er Auflagen gemacht, die die Länder auf den rechten Pfad führen sollten. Wenn die Krebsregister weiter getrennt geführt werden – so die Entscheidung des Bundes –, hätte das einige Auswirkungen auf deren Finanzierung. Aus meiner Sicht hätte es dieses Drucks nicht bedurft. Es liegt doch auf der Hand, dass die Zusammenführung der Registerdaten sinnvoll und logisch ist. Berlin wird die Zusammenführung nutzen und dafür sorgen, dass die Forschung im Bereich der Onkologie weiter vorangetrieben wird.

Das führt hoffentlich dazu, dass wir die Krankheitsprozesse noch genauer verstehen und somit die Versorgung verbessern können. In Berlin und Brandenburg haben wir uns dafür entschieden, dass bestehende gemeinsame klinische Krebsregister entsprechend auszubauen und die Aufgaben des aktuellen epidemiologischen Registers dorthin zu übertragen. Zusammengefasst: Das vorliegende Gesetz führt zu einer Verbesserung der Gesundheitsversorgung, einem besseren Schutz der Bevölkerung gegen den Krebs, und nebenbei sparen wir auch noch ein bisschen Geld durch schlankere Strukturen.  – Vielen Dank!

Die gesamte Diskussion zum Tagesordnungspunkt „Gesetz zum Staatsvertrag Klinisch-epidemiologisches Krebsregister Brandenburg-Berlin“ finden Sie ab S. 61 im Plenarprotokoll:
https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/protokoll/plen19-017-pp.pdf

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