Am 15. Dezember stand das „Gesetz über die Förderung von Gesundheitsfachberufsausbildungen – Gesundheitsfachberufeförderungsgesetz (GesfbFöG)“ auf der Tagesordnung. Sinn dieses Gesetzes ist die Sicherstellung der rückwirkenden Übernahme von Schulgeldern für Auszubildene in den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie bereits ab dem 1. Januar diesen Jahres.
Meine Rede dazu finden Sie hier:
Das ist ein wichtiger Schritt für die Wertschätzung der Auszubildenen. Ich freue mich sehr, dass die Umsetzung noch in diesem Jahr abgeschlossen werden kann.
Den persönlichen Eindruck über die Bedeutung dieser rückwirkenden Übernahme der Schulgelder von mir und meinem Kollegen Lars Düsterhöft, MdA finden Sie hier: