In den letzten beiden Jahren wurden in Berlin deutlich mehr Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens beim Landesamt für Gesundheit und Soziales gestellt, als in den Jahren zuvor. Während 2019 fünf und 2020 nur drei Anträge gestellt worden sind, waren es 2021 bereits 98 und 2022 428 Anträge. Im ersten Halbjahr 2023 waren es schon 213 Anträge. Diese Angaben stammen aus der Antwort auf meine jüngste Schriftliche Anfrage an den Senat zum Thema „Anerkennung von Impfschäden und Schwerbehinderungen in Berlin in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und im ersten Halbjahr 2023„.
Interessant ist auch, dass im Jahr 2021 noch rund ein Viertel aller Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens positiv beschieden worden sind, im Jahr 2022 waren es nur drei Prozent.
Während die Zahlen für die Antröge auf Anerkennung eines Impfschadens stark angestiegen sind, verharren die Zahlen auf Anträge auf Anerkennung einer Schwerbehindung auf einem ähnlichen Niveau wie in den Vorjahren. Waren es 2019 noch knapp 67.500 Anträge, sank die Zahl in 2020 auf 57.500 und 2021 auf 57.000. Erst 2022 stieg sie wieder auf gut 61.600 Anträge an.
Alle weiteren Angaben, inklusive der Altersstruktur der Antragstellerinnen und Antragsteller soweit bekannt, finden Sie in der Antwort auf meine Anfrage. Sie können die Antwort als Drs. 19/17399 vom 5. Dezember hier anschauen [externer link].