In Berlin wurden Psychotherapeutinnen und -therapeuten mehr als zwei Jahrzehnte benachteiligt. Denn während in allen anderen Bundesländern selbständig tätige Mitglieder der Psychotherapeutenkammer eine berufliche Altersvorsorge über ein eigenes Versorgungswerk betreiben können, ist dies ausschließlich in Berlin gesetzlich verboten.
Mit dieser bundesweit einmaligen Benachteiligung ist nun künftig Schluss. Die Koalition hat anlässlich der europarechtlich erforderlichen Anpassung des Heilberufekammergesetzes die Initiative ergriffen, um zugleich die Streichung des § 90 HeilberufekammerG durchzusetzen. Dies sieht ein in der gestrigen Sitzung des Gesundheitsausschusses von CDU- und SPD-Fraktion eingebrachter Änderungsantrag vor. Damit wird es künftig möglich sein, dass die Berliner Psychotherapeutenkammer entweder ein eigenes Versorgungswerk gründet oder sich einem bestehenden eines anderen Bundeslandes anschließen kann.
Hiermit reagiert die Koalition auf die Bedürfnisse der Psychotherapeutinnen und -therapeuten, um ihnen eine verbesserte berufliche Perspektive zu bieten und gleichzeitig die Qualität der psychotherapeutischen Versorgung für die Bevölkerung zu sichern.