Perspektiven für gekündigte Pflegerhelferinnen und -helfer schaffen

By | 6. Dezember 2024

Wir haben bei der Sitzung des Abgeordnetenhauses am vergangenen Donnerstag zwei Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, die den unter anderem im Jüdischen Krankenhaus von Kündigung betroffenen PflegehelferInnen helfen soll. Da die Krankenhäuser ungelernte Kräfte ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr über die Krankenkassen abrechnen können, sind sie von Kündigung bedroht. Mit einer verkürzten Ausbildung zur/m KrankenpflegehelferIn schaffen wir in Berlin eine Perspektive für die Betroffenen. Dafür passen wir die Gesetze an, so dass durch Anerkennung der Berufserfahrung die Ausbildung nur vier statt 12 Monate dauert und dann der entsprechende Abschluss erworben werden kann.

Von den Kliniken erwarten wir nun, dass unsere Hilfestellung genutzt und den Mitarbeitern eine positive Beschäftigungsperspektive gegeben wird!

Hier meine Rede dazu im Video:

 

Und hier meine Rede im Wortlaut:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Für viele Menschen ist das Leben zurzeit durch Unsicherheiten geprägt und wir müssen den Berlinerinnen und Berlinern gerade vieles zumuten, das wissen wir. Aber es gibt auch Themen, für die wir kurzfristig pragmatisch Wege finden, die zu einer Lösung führen, zum Beispiel bei den Problemen, die die am 1. Januar 2025 in Kraft tretenden Änderungen im Pflegebudget mit sich bringen.

Diese bedrohen nämlich die berufliche Existenz angelernter Pflegekräfte in einigen Krankenhäusern, unter anderem im Jüdischen – Menschen, die seit Jahren mit viel Engagement und Herzblut als Pflegehelfer in einem Krankenhaus arbeiten. Die anstehende Gesetzesänderung führt dazu, dass ihre Arbeit von den Krankenhäusern bei den Krankenkassen nicht mehr abgerechnet werden kann. Grund dafür ist, dass für eine Abrechnung von Mitarbeitern über das Pflegebudget ab dem 1. Januar eine abgeschlossene Ausbildung erforderlich wird, über die so nicht alle verfügen. Das führt bei einigen Krankenhäusern, zum Beispiel beim Jüdischen, zur Kündigung der entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Zukunftsängste dieser Betroffenen sind daher sehr real und die Situation, vor der sie, aber auch die Krankenhäuser jetzt stehen, ist unbefriedigend.

Aufgabe von Politik, von uns als Koalition, ist es, in Situationen, in denen wir sinnvolle Lösungen auf den Weg bringen können, das Beste für die betroffenen Menschen herauszuholen. Genau das machen wir jetzt. Wir holen das Beste aus dieser für die Betroffenen ungünstigen Situation heraus.

Wie machen wir das? Wir können schließlich das Bundesgesetz nicht ändern. Wir können nicht dafür sorgen, dass die Krankenhäuser Kräfte ohne Abschluss weiterhin über das Pflegebudget abrechnen können. Aber wir können den Weg zur Erlangung dieses jetzt erforderlichen Berufsabschlusses verändern – erleichtern und an die Lebensrealität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anpassen. Das machen wir, indem wir dafür sorgen, dass die vorhandene Berufserfahrung vollumfänglich angerechnet wird und die Ausbildung dadurch deutlich verkürzt werden kann – nämlich von zwölf Monaten auf vier Monate. Das funktioniert, indem wir jetzt die entsprechenden Landesgesetze, nämlich das Krankenpflegehilfegesetz und das Pflegefachassistenzgesetz, pragmatisch ändern. Hier schaffen wir eine Übergangslösung für knapp zwei Jahre, damit die betroffenen Menschen mit ihrer langjährigen Berufserfahrung eine Chance bekommen, die Ausbildung schneller und flexibler zu absolvieren, den Abschluss zu erlangen und in ihren Krankenhäusern, auf ihren Stationen, in ihren Teams zu bleiben.

Ich bin sehr froh, dass wir es in einem großen Kraftakt schaffen, diesen Weg zu ermöglichen und damit den betroffenen Mitarbeitern zu helfen. Die Verwaltung führt bereits Gespräche mit Pflegeschulen und der Bundesagentur, damit die Umsetzung dann auch schnell funktioniert.

Eines möchte ich aber auch ganz deutlich sagen: Es kann und sollte nicht die Regel werden, dass wir kurzfristig Gesetze ändern, um Probleme zu lösen, die anderweitig und früher hätten gelöst werden können. In diesem Fall vor allem durch die Krankenhäuser selbst. Denn die anstehende Änderung im Pflegebudget war lange bekannt.

Es gibt auch einige Krankenhäuser, die die letzten Jahre dazu genutzt haben, ihre angelernten Pflegekräfte zu qualifizieren. Dort gibt es jetzt kein Problem. Wir handeln, weil wir die Situation der Beschäftigten sehen. Wir verbinden mit unserem Handeln aber eine ganz klare Erwartung an das Jüdische Krankenhaus und an alle anderen Krankenhäuser, in denen die Pflegekräfte ohne Abschluss jetzt von Entlassung bedroht sind: Wir geben gesetzgeberisch Hilfestellung. Wir erwarten, dass diese Hilfestellung des Gesetzgebers vonseiten des Jüdischen Krankenhauses und anderer Häuser aufgegriffen und dazu genutzt wird, ihren Mitarbeitern eine positive Perspektive zu geben.

Wir schaffen mit der Anrechnung der Berufserfahrung auf die Ausbildung auch die Voraussetzung dafür, dass der Abschluss schnell erworben und die Mitarbeiter mit diesem erworbenen Abschluss weiter über die Krankenkassen abgerechnet werden können. Damit sollten die Häuser die Mitarbeiter weiterbeschäftigen können. Die Arbeit, die diese leisten, ist auf jeden Fall da und muss im Sinne einer guten Patientenversorgung und auch im Sinne guter Arbeitsbedingungen von eingearbeiteten, engagierten und sich mit dem Haus identifizierenden Mitarbeitern erbracht werden und darf nicht outgesourct oder den Pflegefachkräften übertragen werden. Die haben ausreichend andere Aufgaben zu erledigen.

Wenn die Krankenhäuser nun also den Ball aufnehmen, den wir ihnen quasi vors Tor vorlegen, dann haben wir gemeinsam wirklich etwas geschafft. Wir schaffen politisch die richtigen Rahmenbedingungen für Arbeitgeber und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und die Arbeitgeber nutzen diese dann eigenverantwortlich. – Vielen Dank!

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