Wohnen ist Daseinsvorsorge!

By | 2. Februar 2026

In Berlin leben rund 85 Prozent der Menschen zur Miete. Auch in Reinickendorf-Ost ist die Mieterquote vergleichbar. Und all jene, die nicht das Glück haben, in einer landeseigenen Wohnung oder einer Genossenschaft untergekommen zu sein, sehen sich stark steigenden Mieten gegenüber. Besonders hoch sind die Sprünge beim Einzug in eine neue Wohnung, wenn der Mietpreis vom Vermieter neu angesetzt werden kann.

Die bisher vorgeschlagenen Lösungen verschiedener Akteure für diese Probleme reichen von „Weiter so“ über erhöhte Steuern bis zur weitreichenden Enteignung von Wohnungseigentümern. Für uns ist klar: Wir als SPD wollen keine Enteignung, wir wollen wirksame Regulierung, die dort hilft, wo es nötig ist.

Unser Plan für Berlin sieht vor:

  • Wir wollen einen neuen Mietendeckel einführen, der Vermietern mit mehr als zwei Wohneinheiten eine Erhöhung der Mieten über einen Inflationsausgleich nicht möglich macht
  • wir wolllen, dass Vermieter die Grundsteuer nicht mehr auf die MieterInnen umlegen dürfen
  • wir wollen, dass Wohnen auf Zeit und möbliertes Wohnen gesetzlich eingeschränkt werden
  • wir wollen, dass Modernisierungsumlagen nur so lange möglich sind, bis sie amortisiert sind und nicht dauerhaft die Miete erhöhen
  • Wir wollen Großvermieter verpflichten in ihre Bestände zu investieren statt auf Verschleiß zu fahren und ihre Immobilien verkommen zu lassen
  • Wir wollen ausufernde Gewinnquoten von Immobilienkonzernen begrenzen – Gewinnausschüttungen sollen künftig maximal 4 Prozent der Jahresnettokaltmieten betragen
  • Wir wollen die Sozialbindung auf mehr Wohnungen von Großvermietern ausweiten, damit mehr ärmere Haushalte von günstigeren Mieten profitieren
  • Wir wollen ein Mietenverzeichnis einführen, in dem alle Wohnungen mit Größe und Miethöhe verzeichnet sind, damit die Wohnungsaufsicht künftig eigenständig gegen überhöhte Mieten vorgehen kann
  • Wir wollen eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft einführen, die besonders krasse Fälle von Mietenwucher hart verfolgt

Der neue Mietendeckel wird auf Grundlage des Artikel 15 des Grundgesetzes aufgesetzt. Dieser hat bislang noch keine Anwendung gefunden, wir gehen damit also einen neuen mutigen Weg. Er sieht klare Maßnahmen für Vergesellschaftungen und Gemeinwirtschaft vor. Da dieses Vorgehen neu ist, haben wir in einem ersten Schritt einen juristischen Gutachter beauftragt. Denn eine Lösung darf nicht populistisch, sie muss vor allem rechtlich seriös umsetzbar sein!

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