In einer gemeinsamen Anfrage mit meinem Kollegen Lars Düsterhöft, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, ging es einmal mehr um die Ausgliederung und Aufsplittung von Landesunternehmen.
Grundsätzlich ging es um den Betrieb der Blutspendezentrale und der dazugehörigen immunhämatologischen Labore, „um die Blutversorgung langfristig sicher und effizient zu gestalten.“ Daraus ergab sich ein Konstrukt, bei dem die Mitarbeitenden nach unterschiedlichen Tarifverträgen bezahlt werden – je nach Gesellschafter.
Das Zentrum für Transfusionsmedizin und Zelltherapie Berlin (ZTB) und die DRK-Blutspendedienst Nord-Ost gGmbH wenden den Tarifvertrag Wohlfahrts- und Gesundheitsdienste für die Beschäftigten an. Die von der Charité gestellten Mitarbeiter*innen werden dagegen nach TVöD-VKA bezahlt. Es gibt aktuell leider auch keine Pläne der beiden gleichberechtigten Gesellschafter (DRK und Charité) zu einer einheitlichen Bezahlung nach TVöD zu kommen. Hier besteht also noch Gesprächsbedarf.