Gute Nachrichten: Entlohnung von Pflichtpraktika beim Land Berlin

By | 24. August 2020

Bettina König (SPD) begrüßt, dass Pflichtpraktika in öffentlichen Einrichtungen in Berlin zukünftig mit mindestens 400 Euro vergütet werden

„Ich freue mich sehr, dass sich damit die finanzielle Situation von Praktikanten endlich verbessert“, sagt die Reinickendorfer Abgeordnete Bettina König. „Damit hat sich mein Einsatz der letzten Jahre gelohnt. Die neue Regelung betrifft alle Fachschul-, Berufsfachschul- und Hochschulpraktikantinnen und -praktikanten in öffentlichen Einrichtungen. So wird es ihnen leichter gemacht, ihren Lebensunterhalt während der Praktikumszeit zu bestreiten. Und dies ist auch ein wichtiger Schritt, um unter zukünftigen Fachkräften für eine Tätigkeit beim Land Berlin zu werben. Das ist ein gutes Signal zum Beginn des Ausbildungsjahres„, so König, ausbildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus. „Bemerkenswert ist, dass dieser Schritt auch trotz der großen finanziellen Belastungen des Landes Berlins erfolgt, welche im Zuge der Corona-Pandemie auf dem Landeshaushalt lasten.“

Seit dem 1. August 2020 gelten im Land Berlin aktualisierte Rahmenbedingungen für Pflichtpraktika in öffentlichen Berliner Einrichtungen wie beispielsweise Forschungseinrichtungen, Museen oder Verwaltungen.

König setzt sich schon seit Jahren für die Belange von Praktikant*innen ein.

Die Pressemitteilung im pdf-Format können Sie hier herunterladen.

9 thoughts on “Gute Nachrichten: Entlohnung von Pflichtpraktika beim Land Berlin

  1. Jeannine Gebhardt

    Gilt das auch für Auszubildende:Studierende an staatlichen Fachschulen? Zum Beispiel Erzieher/innen?

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    1. Team Bettina König

      Hallo Frau Gebhardt, vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit von Frau König. Die Änderungen betreffen
      alle Fachschul-, Berufsfachschul- und Hochschulschüler*innen, die ein Pflichtpraktikum beim Land Berlin machen. Auszubildende im Dualen Ausbildungsystemen werden damit nicht erfasst. Sollte es weitergehende tarifvertragliche Regelungen geben, so sind diese anzuwenden. Das entsprechende Rundschreiben und die veränderte Richtlinie können Sie hier finden: https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/index.php?category=SenFin&issue_no=56&issue_year=2020&send=1
      Mit freundlichen Grüßen
      Team Bettina König

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  2. Sabrina Bindrich

    Wo genau kann man das denn beantragen? Wer ist dafür zuständig?

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    1. Team Bettina König

      Sehr geehrte Frau Bindrich, vielen Dank für Ihr Interesse an Frau Königs Arbeit. Wir empfehlen Ihnen mit Ihrem Arbeitgeber zu sprechen und auf das Rundschreiben hinzuweisen. Das Rundschreiben finden Sie hier:
      https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/download.php/4326540. Zusätzlich ist eine Gewerkschaftsmitgliedschaft eine gute Möglichkeit, um sich ausführlich über arbeitsrechtliche Elemente zu informieren und beraten zu lassen.
      Mit freundlichen Grüßen
      Team Bettina König

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  3. Svenja

    Das klingt nach einem Schritt in die richtige Richtung, aber dennoch Stelle ich mir noch ein paar Fragen. Warum werden nur Praktikanten in öffentlichen Einrichtungen finanziell unterstützt? Stellt das nicht eine Benachteiligung der privaten Einrichtungen dar? Denn schließlich werden sich demnach Praktikanten fast nur noch öffentlichen Einrichtungen suchen damit sie ihren Lebensunterhalt finanzieren können.

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    1. Team Bettina König

      Vielen Dank für Ihr Interesse an der Frau Königs Arbeit. Leider besteht für den Berliner Senat und das Berliner Abgeordnetenhaus diesbezüglich nur die Möglichkeit, Einfluss auf öffentliche Einrichtungen des Landes Berlin zu nehmen. Wir sind zuversichtlich, dass es auch zukünftig Praktikant*innen bei privaten Einrichtungen geben wird. Private Einrichtungen können eigene Entscheidungen treffen und die Praktikumsbedingungen verändern. Wir empfehlen Ihnen daher eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft und ein Engagement im Betriebsrat, um solche Punkte mit dem privaten Arbeitgeber zu klären. Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.dgb.de/service/mitglied-werden
      Mit freundlichen Grüßen
      Team Bettina König

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  4. Johannes

    Gut gemeint. Prinzipiell finde ich die Regelung sehr gut! ABER, wenn das aktuell dazu führt, dass gar keine Praktikumsstellen für Pflichtpraktika vergeben werden können weil der Haushaltsplan für das aktuelle Jahr (2022, jetzt ist Mai 2022!) noch nicht steht ist das extrem kurios und kontraproduktiv. So zumindest die Begründung einer Absage vom Gesundheitsamt Berlin Marzahn für ein Pflichtpraktikum im Rahmen eines FH-Studiums im Bereich Physiotherapie an einer Berliner Schule.
    Ein Verzicht auf die Aufwandsentschädigung seitens der Praktikantin ist nicht vorgesehen, hätte aber sehr geholfen.

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  5. Sylvia Druschel

    ich arbeite seit vielen Jahren als Erzieherin bei einem freien Träger und finde es richtig, dass Praktikant:innen nun endlich eine kleine Entlohnung während ihrer Praktika bekommen.
    Was ich nicht verstehe ist, warum dieses nur für landeseigene Kitas gilt und nicht grundsätzlich für alle.
    Damit werden wir als kleine Einrichtung konsequent von der Ausbildung von neuen Kolleg:innen ausgeschlossen und ich fühle mich ein wenig wie eine Kita zweiter Klasse, denn das empfinde ich als sehr ungerecht. Welche Gesetzesgrundlage gibt es dazu bzw was ist eine schlüssige Begründung dafür? Wir leisten ebenso die gleiche gute Arbeit wie die landeseigenen Kitas und müssen uns an die gleichen Vorschriften halten.
    Über eine erklärende Antwort würde ich mich sehr freuen.

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    1. Team Bettina König

      Vielen Dank für Ihr Interesse an Frau Königs Arbeit. Die Antwort auf Ihre Frage hat sich seit dem obigen Kommentar vom November 2020 leider nicht geändert: Der Berliner Senat und das Berliner Abgeordnetenhaus haben rechtlich keine Handhabe, den privaten Einrichtungen vorzuschreiben, dass sie Praktika bezahlen müssen. Sie haben nur die Möglichkeit Einfluss auf die Einrichtungen des Landes Berlin zu nehmen und dadurch den Druck auch auf private Einrichtungen zum Nachziehen zu erhöhen. Aber grundsätzlich treffen private Träger bei den Praktikumsbedingungen in ihren Einrichtungen eigene Entscheidungen. Auch wir bedauern diese Situation und würden uns da mehr Handlungsmöglichkeiten wünschen, aber leider gibt die Rechtslage das nicht her.

      Mit freundlichen Grüßen
      Team Bettina König

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