Nachgefragt bei ungleicher Bezahlung von Therapeut*innen – Vivantes Reha II

By | 2. September 2020

Bereits Ende Juni 2020 stellte ich eine Schriftliche Anfrage, um mehr über die ungleiche Bezahlung von Therapteut*innen im Vivantes Konzern zu erfahren. Leider beantwortete der Senat die Anfrage unvollständig. Das machte eine Nachfrage nötig. Ich wollte Details über die Gehaltsunterschiede erfahren.

Nun lieferte die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung nach. Und tatsächlich: Der Gehaltsunterschied zwischen den einzelnen Therapeutenberufen macht zwischen 10 und 15 Prozent beziehungsweise zwischen 260 und 432 Euro brutto aus. Der Senat argumentiert, dass im Vivantes Mutterkonzern andere therapeutische Dienstleistungen erbracht würden als in der Vivantes Reha GmbH. So seien im Krankenhaus andere therapeutische Maßnahmen dringend zu leisten als in der ambulanten Behandlung bei der Vivantes Reha. Dieser Unterschied würde eine unterschiedliche Bezahlung innerhalb der Therapeutenberufe rechtfertigen und sich auch bundesweit so darstellen. Außerdem würde die Kostenerstattung anders geregelt sein.

Die vollständige Antwort der Senatsverwaltung als Drucksache 18 /24 257 mit Antwort vom 5. August 2020 finden Sie hier.

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