Krankenpflege und Beschäftigungserlaubnis: Ausgebildet und bereit – doch dann ausgebremst?

By | 22. Dezember 2020

Nicht zum ersten Mal hatten mich Beschwerden dazu erreicht, dass Menschen nicht-deutscher Staatsangehörigkeit bzw. geflüchtete Menschen eine fest zugesagte Arbeitsstelle im Pflegebereich nicht direkt antreten konnten, da der notwendige Aufenthaltstitel noch in der Bearbeitung sei. Diese dringend benötigte Pflegekräfte können damit ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern und fehlen zugleich in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Eine vollkommen inakzeptable Situation.

In meiner Anfrage „Ausgebildet und bereit – doch dann ausgebremst? Krankenpflegeausbildung und Beschäftigungserlaubnis“ ging es mir daher vor allem darum, inwiefern das Land Berlin die Möglichkeit dafür schafft, bei Zusage einer Tätigkeit den notwendigen Aufenthaltstitel schnellstmöglich zu prüfen und auszustellen.

Für erfolgreiche Auszubildende mit einem anschließenden Arbeitsvertrag kann unmittelbar ein Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt werden. Diese Prüfung dauert in der Regel 6 Wochen. Diese Aufenthaltserlaubnis wird dann als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei bestellt – das dauerte nochmal zwischen 6 bis 8 Wochen.

In diesem Zusammenhang gibt es gute Nachrichten: Durch eine Änderung der Gesetzeslage auf Bundesebene im November 2020 werden sich diese Zeiten deutlich verkürzen. Es ist dann möglich, schon in der Zeit zwischen Veranlassung der Ausstellung und der Ausgabe des elektronischer Aufenthaltstitels die angestrebte Erwerbstätigkeit aufzunehmen.

Über den Business Immigration Service (BIS) des Landesamt für Einwanderung werden zudem u.a. die große Pflegeunternehmen dabei unterstützt, um eine schnellstmögliche Bearbeitung sicherzustellen.

Die vollständige Antwort als Drucksache 18 / 25 683 mit Antwort vom 9. Dezember 2020 finden Sie hier.

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