Die Einführung der Schulgeldfreiheit für die Ausbildung in Gesundheitsfachbereichen kommt einer Achterbahnfahrt gleich: Im vergangenen Jahr erhielten wir die Zusage, die Schulgeldfreiheit rückwirkend zum 1. Januar 2022 einzuführen, sobald die dafür notwendigen Mittel im Doppelhaushalt 2022/2023 zur Verfügung stehen. Dann fehlten diese Mittel plötzlich im Haushaltsentwurf. Nach zähen Verhandlungen haben wir dann das nötige Geld in den Haushalt stellen können, nur um anschließend keine weiteren Informationen zur Umsetzung zu erhalten.
Doch nun scheint die Hängepartie endlich ein Ende zu haben! Denn im heutigen Gesundheitsausschuss haben wir das Thema als Besprechungspunkt auf die Tagesordnung gesetzt und von der Senatorin folgende Aussagen erhalten:
- Die Schulgeldfreiheit für Therapieberufe kommt sicher für alle Schüler*innen der Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie und zwar rückwirkend bis mindestens zum 1. August 2022.
- Es wird versucht, die Schulgeldfreiheit auch wie ursprünglich vorgesehen rückwirkend zum 1. Januar 2022 durchzusetzen, was aber die Landeshaushaltsordnung nicht so ohne Weiteres hergibt. Deshalb verhandeln derzeit die zuständigen Senatsverwaltungen mit aller Kraft, um doch noch eine rechtssichere Möglichkeit zu finden. Eine abschließende Entscheidung hierzu steht aber noch aus.
- Die Beantragung der Gelder soll über die Schulen erfolgen und nicht über jede*n einzelne*n Schüler*in. Dazu wird der Senat Verträge mit den Schulen schließen, die die Ausbildungsplätze anbieten, was den organisatorischen Aufwand der Schüler*innen auf ein Minimum beschränken sollte.
Ich bin sehr froh, dass der Senat endlich belastbare Informationen zur Verfügung gestellt hat, denn die vorherige Ungewissheit war vor allem für die Schüler*innen der Therapieberufe eine große Belastung. Für sie freue ich mich besonders, dass sich die harte Arbeit der letzten Monate gelohnt hat. Denn feststeht: die Schulgeldfreiheit für Therapieberufe, sie kommt!