Bezahlung der Lehrbeauftragten und Befristungen an Berliner Hochschulen

By | 12. September 2019

Für die Jahre 2018 bis 2022 gelten neue Hochschulverträge in Berlin. Darin wurden höhere Stundenlöhne für Lehrbeauftragte festgelegt. Ich wollte mehr über die Vergütungssysteme an den einzelnen Berliner Hochschulen wissen und habe in meiner Schriftlichen Anfrage um mehr Informationen gebeten. Gleichzeitig wollte ich erfahren, ob wieder mehr unbefristete Hochschullehrer*innen die grundständigen Lehrtätigkeiten leisten. Das ist ein Ziel aus dem Koalitionsvertrag. Die Lehraufgabe sollte nicht allein auf den Schultern der schlecht bezahlten Lehrbeauftragten lasten. Dazu sind mehr fest angestellte wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Hochschullehrer*innen nötig, denn: Für Daueraufgaben braucht es Dauerkräfte.

Die Hochschulen haben sich im Hochschulvertrag verpflichtet, den Anteil an Hochschulen unbefristet beschäftigter Akademiker*innen mit Lehrtätigkeiten zu erhöhen. Die Quote soll bei mindestens 35 Prozent liegen. In Hochschulen, die eine Quote von unter 30 Prozent hatten, soll es einen Aufwuchs von mindestens 5 Prozentpunkte geben.

Die Antwort des Senats auf meine Anfrage zeigt, dass der Anteil unbefristeter wissenschaftlicher Mitarbeiter*innen zwischen 2017 und 2019 gestiegen ist. Dennoch arbeiten beispielsweise an der TU Berlin (2017: 13 Prozent; 2019: 14 Prozent) und an der Freien Universität Berlin (2017: 24,5 Prozent; 2019: 27,4 Prozent) zu wenige wissenschaftliche Mitarbeiter*innen in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Das ist mir zu wenig. Allein an der Humboldt Universität arbeiten derzeit 47,8 Prozent der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.

Sie finden viele Details zu Beschäftigung und aktuellen Vergütungsregelungen an den einzelnen Berliner Hochschulen hier in der Antwort vom 30. August 2019 zum Download.

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