Yearly Archives: 2022

Nachfrage zur Vermittlung von Rettungswagen durch die Kassenärztliche Vereinigung

Wenn der Kassenärztliche Bereitschaftsdienst bei einem Gespräch mit einer Patientin oder einem Patienten unter der Telefonnummer 116117 zu dem Schluss kommt, dass ein Rettungswagen gebraucht wird, kann der Dienst den entsprechenden Auftrag veranlassen. Daher habe ich gemeinsam mit meinem Fraktionskollegen Tom Schreiber im September eine Schriftliche Anfrage an den Senat gerichtet. Wir wollten unter anderem wissen, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeweils bei der Hotline im Einsatz sind und was für Qualifikationen sie haben. Aus der Antwort vom 26. September 2022 ergaben sich für uns weitere Fragen, zum Beispiel zu den Qulifikationen und Arbeitsbedingungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eines externen Dienstleisters, die in der Telefonzentrale der Kassenärztlichen Vereinigung eingesetzt werden. Also haben Tom Schreiber und ich nachgefasst.

Die vollständige Anfrage als Drucksache 19/13684 mit Antwort vom 8. November 2022 finden Sie hier.

 

Ablehnung von neuen Patientinnen und Patienten in Kindernotaufnahmen

Meine schriftlichen Anfragen an den Senat haben gezeigt, dass fast alle Kinder-Notaufnahmen der Berliner Klinika im letzten und im laufenden Jahr eine hohe Anzahl junger Patientinnen und Patienten zur Aufnahme ablehnen mussten, so z.B. auch die Kindernotaufnahme der Charité im Virchow-Klinikum, die  im letzten Jahr 312 Kinder und Jugendliche in andere Krankenhäuser verlegen musste, weil sie selbst nicht in der Lage war, sie aufzunehmen. Berlin und der Bund müssen dafür sorgen, dass die kleinen PatientInnen angemessen versorgt werden können. Der Bund ist dringend gefordert, die stationäre Kinder- und Jugendmedizin endlich auskömmlich zu finanzieren – auch über das DRG-System hinaus! Gleichzeitig muss der Senat Lösungen für eine bedarfsgerechte Krankenversorgung von Kindern in Berlin schaffen.

 

Meine Anfragen zur Auslastung der Kindernotaufnahmen dieser Stadt wurde von der Presse mehrfach aufgegriffen:

„Personalmangel: Berliner Kinderstationen lehnen regelmäßig Patienten ab“, rbb vom 29. Oktober 2022

„PERSONALMANGEL: Berliner Kinderstationen lehnen regelmäßig Patienten ab“, Augsburger Allgemeine vom 29. Oktober 2022

„Berliner Kinderkliniken lehnen Hunderte Patienten ab“, Morgenpost [Paywall] vom 29. Oktober 2022

„Berliner Kinderstationen lehnen regelmäßig Patienten ab“, dpa Meldung bei msn vom 29. Oktober 2022

 

Die dazugehörigen schriftlichen Anfragen finden Sie hier in der Übersicht:

Auslastung der Kindernotaufnahme des Helios Klinikums Berlin-Buch (Drucksache 19/13518)

Auslastung der Kindernotaufnahme der DRK Kliniken Berlin Westend (Drucksache 19/13519)

Auslastung der Kindernotaufnahme des Helios Klinikums Emil von Behring (Drucksache 19/13520)

Auslastung der Kindernotaufnahme des Sana Klinikums Lichtenberg (Drucksache 19/13521)

Auslastung der Kindernotaufnahme des Charité Campus Virchow-Klinikums (Drucksache 19/13522)

Auslastung der Kindernotaufnahme des St. Joseph Krankenhauses Berlin Tempelhof (Drucksache 19/13523)

Auslastung der Kindernotaufnahme des Vivantes Klinikums im Friedrichshain (Drucksache 19/13524)

Auslastung der Kindernotaufnahme des Vivantes Klinikums Neukölln (Drucksache 19/13525)

Auslastung der Kindernotaufnahme des Evangelischen Waldkrankenhauses Spandau (Drucksache 19/13526)

Alle Antworten des Senats sind vom 18. Oktober 2022.

Zum geplanten Krebsregister Brandenburg-Berlin

Meine Rede vom 6. Oktober 2022:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Gesundheit der Berliner Bevölkerung ist uns eine wichtige Herzensangelegenheit. Eine optimale Gesundheitsversorgung
ist für uns prioritär, und dazu gehört selbstverständlich auch der Kampf gegen Krebs.

Mein Kollege Herr Zander hat es gerade schon gesagt: Krebs ist die zweithäufigste Todesursache, und zwar nicht nur in Deutschland, sondern auch in Berlin. Nur die Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen noch häufiger zum Tod. 2020 starben in Berlin 10 000 Menschen an Krebs. Mehr als jeder vierte Todesfall geht also auf eine Krebserkrankung zurück. Trotz aller Forschung ist Krebs nach wie vor eine sehr tödliche Erkrankung, und die Diagnose ist für die Betroffenen ein tiefer Schock. Daran haben auch die deutlich verbesserten Behandlungsbedingungen und die zum Teil beeindruckenden Forschungsergebnisse der letzten Jahre noch nichts ändern können. Dabei ist natürlich zu beachten: Krebs ist nicht gleich Krebs. So starben wesentlich mehr Patientinnen und Patienten an Krebserkrankungen an den Verdauungsorganen als beispielsweise an Brust- oder Hautkrebs zusammen. Auch wenn die schiere Zahl der Krebstoten bedrückend ist, so gibt es aber immerhin eine gute Nachricht: Die Wahrscheinlichkeit, eine Krebserkrankung zu überstehen, wächst beständig. Die onkologische Forschung arbeitet daran, die bestehenden Methoden in den Bereichen Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge zu verbessern, und teilweise werden auch komplett neue Ansätze entwickelt. Genau für diese Forschung sind Daten und Informationen über Krebserkrankungen von zentraler Bedeutung. Es sind die Krebsregister der Länder, die genau diese Daten zur Verfügung stellen. Entsprechend groß ist ihre Bedeutung für den Kampf gegen den Krebs.

Schon früh haben einige Bundesländer erkannt, dass sie mit epidemiologischen Krebsregistern die bevölkerungsbezogenen Daten nutzen können, um zum Beispiel regionale Krebshäufungen und Trends zu erkennen. Die geben wichtige Hinweise auf besonders belastete Bevölkerungsgruppen und bilden eine Datengrundlage für die Krebsursachenforschung. Berlin und die anderen ostdeutschen Bundesländer waren hier Vorreiter. Sie beschlossen bereits 1992, das epidemiologische Krebsregister der DDR fortzuführen und festigten es zuletzt 1999 im Rahmen eines Staatsvertrags.

Auch der Bund ist aktiv geworden. 2013 verabschiedete er das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz – krasser Name, aber es heißt so –, wissend, dass bei der Krebsbekämpfung neben den bevölkerungsbezogenen eben auch die patientenbezogenen Daten sehr wichtig sind. In einem nächsten Schritt hat der Bund im August 2021 die Länder dazu angehalten, die Daten der bestehenden epidemiologischen und klinischen Krebsregister zusammenzuführen. Wie es die Art des Bundes ist, hat er Auflagen gemacht, die die Länder auf den rechten Pfad führen sollten. Wenn die Krebsregister weiter getrennt geführt werden – so die Entscheidung des Bundes –, hätte das einige Auswirkungen auf deren Finanzierung. Aus meiner Sicht hätte es dieses Drucks nicht bedurft. Es liegt doch auf der Hand, dass die Zusammenführung der Registerdaten sinnvoll und logisch ist. Berlin wird die Zusammenführung nutzen und dafür sorgen, dass die Forschung im Bereich der Onkologie weiter vorangetrieben wird.

Das führt hoffentlich dazu, dass wir die Krankheitsprozesse noch genauer verstehen und somit die Versorgung verbessern können. In Berlin und Brandenburg haben wir uns dafür entschieden, dass bestehende gemeinsame klinische Krebsregister entsprechend auszubauen und die Aufgaben des aktuellen epidemiologischen Registers dorthin zu übertragen. Zusammengefasst: Das vorliegende Gesetz führt zu einer Verbesserung der Gesundheitsversorgung, einem besseren Schutz der Bevölkerung gegen den Krebs, und nebenbei sparen wir auch noch ein bisschen Geld durch schlankere Strukturen.  – Vielen Dank!

Die gesamte Diskussion zum Tagesordnungspunkt „Gesetz zum Staatsvertrag Klinisch-epidemiologisches Krebsregister Brandenburg-Berlin“ finden Sie ab S. 61 im Plenarprotokoll:
https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/protokoll/plen19-017-pp.pdf

Zur Information: „Auszubildende der Gesundheitsfachberufe müssen in Berlin kein Schulgeld mehr bezahlen“

Aus der Pressemitteilung vom 21.10.2022 der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung

Zum Start des neuen, im Herbst beginnenden Ausbildungsjahres setzt das Land Berlin die Schulgeldfreiheit für die Gesundheitsfachberufe im Gesundheitswesen vollständig um. Hierfür wurden den Schulen in freier Trägerschaft Vereinbarungen angeboten, um auch ihnen einen Verzicht auf Schulgelder zu ermöglichen. Der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung stehen dafür Mittel in Höhe von 3,5 Millionen Euro für 2022 und 4 Millionen Euro für 2023 im Doppelhaushalt zur Verfügung.

Damit können die noch rund 900 Berliner Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufen, deren Schulen keine Kooperationsvereinbarungen mit Kliniken abgeschlossen haben, rückwirkend zum Beginn dieses Ausbildungssemesters vom Schulgeld befreit werden. Im Ergebnis werden dann alle 3.350 Berliner Auszubildenden der Gesundheitsfachberufe kein Schulgeld mehr bezahlen müssen. (..)

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, übernimmt das Land Berlin damit bei der Frage der Schulgeldfreiheit mit dieser Übergangslösung die Verantwortung, nachdem die zugesicherte bundeseinheitliche Lösung zur Erreichung der Schulgeldfreiheit in allen Ausbildungen im Gesundheitswesen noch nicht umgesetzt wurde. Damit ist eine weitere wesentliche Hürde für die Entscheidung von Menschen gefallen, eine Ausbildung in diesem Bereich zu absolvieren.