Die Berliner Weiße ist tatsächlich kein Lebensmittel, dessen geographische Herkunft in der EU besonders geschützt ist, sie muss also nicht zwangsläufig aus Berlin kommen. Die geografischen Angaben „g.U.“ (geschützte Ursprungsbezeichnung) und „g.g.A.“ (geschützte geografische Angabe) sowie die „g.t.S.“ (garantiert traditionelle Spezialität) wurden von der Europäischen Union im Jahre 1992 als System zum Schutz und zur Förderung traditioneller und regionaler Lebensmittelerzeugnisse eingeführt. Die Bildzeichen sind in der EU einheitlich, die entsprechenden Angaben richten sich nach der jeweiligen Landessprache.
Trage das Lösungswort „BERLINER WEISSE“ im Kreuzworträtsel bei 2 ein.
Tipp: Der dritte QR-Code befindet sich an der Buchhandlung am Schäfersee