Aktuelle Hinweise zum Mietendeckel
Der Mietendeckel besteht aus zwei Gesetzesteilen, die zeitlich nacheinander in Kraft treten werden: Als erstes kommt der Mietenstopp und neun Monate später im zweiten Schritt mögliche Mietabsenkungen. ZUM MIETENSTOPP: Der Mietenstopp kommt! Mit Inkrafttreten des Gesetzes sind Mieterhöhungen nicht mehr erlaubt. Die Miete, die Sie jetzt zahlen, wird sich im Normalfall in den kommenden Jahren nicht erhöhen. Wer… weiterlesen »